Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es zwingend erforderlich einen Energieausweis vorweisen zukönnen. Ausgenommen sind selbstgenutzte Wohnimmobilien.
Der Energieausweis gibt Aufschluß über die energetische Qualität des Gebäudes und ist somit ein wichtige Informationsquelle für Mieter oder zukünftige Hauseigentümer.
Es gibt zwei Formen des Energieausweises, den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis.
Es gilt, sofern das Gebäude nach 1977 gebaut ist (bzw. dem Wärmestandard von 1977 entspricht) oder mehr als vier Wohneinheiten aufweist, darf ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden.
Ansonsten muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Dies gilt auch für Neubauten.